Ein Unternehmer, der nicht Eigentümer eines Gebäudes ist, aber die Baukosten getragen hat, darf die Baukosten abschreiben. Folglich kann es in einer Ehegattenkonstellation zu einer doppelten Abschreibung kommen, obwohl die Ausgaben nur ein einziges Mal getätigt wurden.
Grunderwerbsteuerbelastungen können durch vielfältige Vorgänge ausgelöst werden. Neben dem Kauf von Grundstücken, bei denen weiterhin die Grunderwerbsteuer zu aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten führt, hat der Bundesfinanzhof nunmehr den grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand der Anteilsvereinigung anders eingestuft.