Pensionspferdehaltung: Landwirte haften für kontaminierte Silage

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Wer selbst hergestelltes Futter an Einstellpferde verfüttert, haftet, wenn die Pferde davon krank werden

Sachverhalt

Ein Landwirt unterhielt einen Pferdepensionsbetrieb. Vereinbarungsgemäß fütterte er die Pferde mit Heu und Silage. Die Silage wurde vom Landwirt selbst hergestellt. 2011 erkrankten mehrere Pferde an einer Botulismus-Erkrankung, wofür nur die Silage als Verursacher in Betracht kam. Die Einsteller ließen ihr Pferd für ca. 15.700 Euro tierärztlich behandeln und forderten Schadenersatz vom Landwirt. Hierfür bekamen sie in erster Instanz vom Landgericht Hagen Recht. Der angeklagte Landwirt legte Berufung beim Oberlandesgericht Hamm ein, zog diese letztendlich aber zurück, nachdem das Gericht ihn auf die Erfolglosigkeit des Rechtsmittels hingewiesen hatte. (OLG Hamm vom 02.11.2016, Beschluss 21 U 14/16)

Begründung

Der Landwirt ist im Sinne des Produkthaftungsgesetzes Hersteller und unterliegt somit einer verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung eines von ihm hergestellten und in Verkehr gebrachten Produktes. Somit ist der Landwirt im Falle eines aus dem Produkt resultierenden Schadens haftbar. Ausnahmetatbestände liegen in diesem Fall nicht vor.

Fazit

Landwirte sollten bei der Herstellung von Futter sehr umsichtig agieren, vor allem wenn das Futter für Dritte bestimmt ist. Eventuelle Schadenersatzforderungen können schnell sehr hoch ausfallen und damit existenzbedrohend werden. Der gesetzliche Haftungshöchstbetrag liegt bei 85 Millionen Euro.

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