Keine Steuerbefreiung auf Umsätze aus Pensionshaltung eines Pferdesportvereins

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Mit Urteil vom 10.08.2016 (Az. V R 14/15) entschied der BFH, dass Pferdepensionsleistungen, die durch einen gemeinnützigen Reiterverein erbracht werden, nicht von der Umsatzsteuer befreit sind.

Sachverhalt

Im vorliegenden Fall klagte ein gemeinnütziger Reiterverein, der gemäß seiner Satzung seinen Zweck darin begründete, den Reitsport auf breiter Grundlage zu pflegen. Dies ermöglichte der Verein seinen Einstellern mittels Zurverfügungstellung verschiedener Vorrichtungen (Reithalle, Dressurplatz, Grasweiden, Boxen etc.) Bei Abschluss eines Pensionsvertrags verpflichtete sich der Einsteller zur Zahlung eines monatlichen Pensionspreises, dieser beinhaltete diverse, für eine Pferdepensionshaltung typische Leistungen.

Der Verein und die Finanzverwaltung stritten darum, ob die Umsätze aus der Pensionshaltung von Pferden von der Umsatzsteuer befreit sind und ob sie ggf. dem Regelsteuersatz oder dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.

Urteilsbegründung

Die hiergegen gerichtete Klage hatte keinen Erfolg. Bei den streitgegenständlichen Pensionsleistungen handelt es sich um einheitliche Leistungen, die dem Regelsteuersatz zu unterwerfen sind.

Auch eine Steuerbefreiung scheidet hier ganz klar aus, da die erbrachten Leistungen nicht den Kernbereich der Steuerbefreiung nach der entsprechenden Richtlinie betreffen. Vielmehr sind die Dienstleistungen an die Einsteller dazu bestimmt, dem Verein zusätzliche Einnahmen zu generieren, wodurch eine unverkennbare Wettbewerbssituation mit anderen Pferdepensionshaltern entsteht, dessen Tätigkeiten der Regelbesteuerung unterliegen.

Fazit

Betriebe, die Pensionsleistungen anbieten, scheitern immer wieder an der restriktiven Rechtsprechung der Finanzgerichte. Der BFH hat es schon früh abgelehnt, die Pensionspferdeleistung mit dem ermäßigten Steuersatz zu besteuern (so zuletzt. BFH vom 23.2.2010 V B 93/09).

Die Finanzverwaltung legt den Bereich der Steuerbefreiung bzw. –Ermäßigung sehr eng aus, da sie hier regelmäßig schädlichen Wettbewerb sieht!

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