Kein Steuerabzug für Arbeitsecke

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Auch wenn die Regelung längst eindeutig ist, versuchen Steuerpflichtige es immer wieder, den Fiskus an den Kosten der selbstgenutzten Immobilie oder der Mietwohnung zu beteiligen. Selbst diejenigen, die gar kein eigenes Arbeitszimmer haben, suchen den Weg zu Steuervorteilen. Dem hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt einen weiteren Riegel vorgeschoben. Die anteiligen Kosten für eine so genannte Arbeitsecke können nicht als Betriebsausgaben bei einem Unternehmer oder Selbstständigen bzw. als Werbungskosten bei einem Arbeitnehmer geltend gemacht werden. Unter einer Arbeitsecke wird ein in die häusliche Sphäre eingebundener Raum verstanden, der mit einem nicht unerheblichen Teil seiner Fläche privat genutzt wird.

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