Kein Freibetrag nach 14a

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Opfer des Kompromisses wurde leider der Versuch, erneut einen zeitlich begrenzten Freibetrag in Höhe von 150.000 Euro für die Veräußerung betrieblicher Grundstücke zur Schuldentilgung einzuführen. Der Freibetrag stieß auf Widerstand in der Großen Koalition und wurde wieder gekippt. Er sollte Landwirten zugutekommen, die zwischen 2015 und 2019 Flächen verkaufen und den Gewinn daraus innerhalb von sechs Monaten für die Tilgung bestehender betrieblicher Schulden verwenden.

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