Käse ohne Milch kein Käse

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Auf Beschluss des Landgerichts Trier dürfen Produkte, die keine tierische Milch enthalten, nicht als „Käse“ oder „Cheese“ vermarktet werden. Das gilt natürlich auch für vegetarische oder vegane Waren.

Gründe

Nach Art. 78 Abs. 2 der europäischen Verordnung ist der Begriff „Milch“ ausschließlich „(…) dem durch ein- oder mehrmaliges Melken gewonnenen Erzeugnis der normalen Eutersekretion ohne jeglichen Zusatz oder Entzug vorbehalten (…)“. Ein Produkt darf also nur als Käse bezeichnet werden, wenn es solche Milcherzeugnisse enthält.

Außerdem soll mit diesem Urteil eine Irreführung der Verbraucher vermieden werden, die bei der Bezeichnung Käse davon ausgehen können, dass es sich bei dem vorliegenden Produkt um aus Milch hergestellte Ware handelt. Zusätzlich verstößt ein milchfreier „Käse“ gegen Regeln des Marktes und gegen die Käseverordnung. Die vorgesehenen Inhaltsstoffe werden dort eindeutig zugeordnet und „keine Milch“ ist nicht nämlich vorgesehen.

Hinweis

Das gilt auch dann noch, wenn das Produkt mit Hinweisen wie „milchfrei“, „pflanzlich“ oder „Veggie“ deklariert ist, da das Verbot für die Verwendung der Bezeichnung „Käse“ davon nicht berührt wird.

 

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