Jetzt Zuschuss für Elektrofahrzeuge

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Die Europäische Kommission hat am 16. Juni 2016 ihr Okay gegeben, dass die von der Bundesregierung beschlossene Kaufprämie für Elektrofahrzeuge, der sogenannte Umweltbonus, europarechtlich unbedenklich ist und ohne Einschränkung umgesetzt werden kann. Wer sich ein Elektroauto kauft, kann die Prämie damit jetzt beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantragen. Der Umweltbonus gilt rückwirkend für E-Autos, die seit dem 18. Mai gekauft wurden, und beträgt bis zu 4.000 Euro. Gefördert werden Elektroautos bis zu einem Listenpreis von 60.000 Euro. Für reine Elektroautos gibt es eine Kaufprämie von 4.000 Euro, Hybridfahrzeuge werden mit 3.000 Euro bezuschusst. Dabei teilen sich der entsprechende Fahrzeughersteller und der Staat jeweils zu gleichen Teilen die Prämie; insgesamt gibt es 1,2 Millionen Euro, sodass die Mittel für bis zu 400.000 Fahrzeuge reichen werden. Voraussichtlich 2019 soll das Geld dann aufgebraucht sein, sodass keine Eile besteht und man wohl in Ruhe das richtige Elektrofahrzeug auswählen kann. Anders als bei der Abwrackprämie 2009 will das zuständige Bundesamt die Anträge sehr viel schneller bearbeiten. Damals dauerte das circa vier bis fünf Wochen. Beim Kauf der geförderten Elektroautos werden dieses Mal nicht nur Privatpersonen gefördert, auch Betriebsinhaber, Unternehmer sowie Gesellschaften, Stiftungen, Körperschaften und Vereine können sich den Umweltbonus holen.

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